| Die gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) für Fenster vorgeschriebenen U Werte |
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Fenstertechnik / Energieeffiziens: Sehr häufig wird mit den U Werten von Fenstern geworben, ohne dass man genau weiß, welche U Werte im Rahmen der Energieeinsparverordnung überhaupt vorgeschrieben sind. Wie es in Deutschland üblich ist, sind die Gesetzestexte so formuliert, dass es dem Laien schwer fällt, das für ihn wichtigste Ergebnis abzulesen. Im wesentlichen sind für die Energieeffizienz im Hausbau von „Otto Normalverbraucher“ die U Werte für das normale Fenster an sich, die Verglasung des normalen Fensters und die Fenster mit Sonderverglasungen für Schallschutz, Brandschutz und eventuell Durchschusshemmung von Bedeutung. Die in den nachstehenden Texten genannten Tabellen sind Teile der Energieeinsparverordnung und können dort nachgelesen werden. Den Originaltext aus dem Bundesgesetzblatt vom 24.07.2007 können Sie hier abrufen.Energieeffizienz beim Neubau oder Ersatz von Fenstern allgemeinSoweit bei beheizten oder gekühlten Räumen außen liegende Fenster, Fenstertüren oder Dachflächenfenster in der Weise erneuert werden, dassa) das gesamte Bauteil ersetzt oder erstmalig eingebaut wird, b) zusätzliche Vor- oder Innenfenster eingebaut werden sind die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 2 einzuhalten Der hiernach zulässige U Wert beträgt 1,7 W/m²K Der Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten des Fensters ist den technischen Produkt-Spezifikationen zu entnehmen oder gemäß den nach den Landesbauordnungen bekannt gemachten energetischen Kennwerten für Bauprodukte zu bestimmen Energieeffizienz für Verglasung allgemeiner FensterSoweit bei beheizten oder gekühlten Räumen außen liegende Fenster, Fenstertüren oder Dachflächenfenster in der Weise erneuert werden, dass die Verglasung ersetzt wird, sind die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 2 einzuhalten.Der hiernach zulässige U Wert beträgt 1,5 W/m²K Energieeffizienz beim Neubau oder Ersatz von Fenstern mit SonderverglasungenSoweit bei beheizten oder gekühlten Räumen außen liegende Fenster, Fenstertüren oder Dachflächenfenster in der Weise erneuert werden, dassSchallschutzverglasungen mit einem bewerteten Schalldämmmaß der Verglasung von Rw,R > 40 dB nach DIN EN ISO 717-1 : 1997-01 oder einer vergleichbaren Anforderung oder Isolierglas-Sonderaufbauten zur Durchschusshemmung, Durchbruchhemmung oder Sprengwirkungshemmung nach anerkannten Regeln der Technik oder Isolierglas-Sonderaufbauten als Brandschutzglas mit einer Einzelelementdicke von mindestens 18 mm nach DIN 4102-13 : 1990-05 oder einer vergleichbaren Anforderung verwendet werden, sind abweichend von Satz 1 die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 3 einzuhalten. Der hiernach zulässige U Wert beträgt 2,0 W/m²K Energieeffizienz der Verglasung von Fenstern mit SonderverglasungSoweit bei beheizten oder gekühlten Räumen außen liegende Fenster, Fenstertüren oder Dachflächenfenster in der Weise erneuert werden, dass sie mit Sonderverglasungen verglast werden, sind die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 3 einzuhalten.Der hiernach zulässige U Wert beträgt 1,6 W/m²K
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